Häufig gestellte Fragen zu LKW und Traktor

Geschwindigkeit

Der Führerschein der Klasse T gilt ausschließlich für die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH), die im Fahrzeugschein des Schleppers oder der SFA eingetragen ist. Die tatsächliche Geschwindigkeit interessiert hier nicht.

  • Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 40 km/h
  • Personen ab dem 18. Lebensjahr: 60 km/h

Gewerbliche Fahrten

Der Führerschein der Klasse T gilt nur für Land- und forstwirtschaftliche Einsätze. Gewerbliche Fahrten sind nicht erlaubt... Neu ist in diesem Zusammenhang die Klarstellung vom BMV, das auch gewerblich eingestufte Beförderungen von lof-Erzeugnissen und lof-Bedarfsgütern mit der Klasse T durchgeführt werden dürfen (z.B. Biogasanlagen, Gärreste zum Acker, Baumstämme zum Sägewerk etc.). Damit kann künftig die Beförderung von gewerblich eingestuften lof-Erzeugnissen oder lof-Bedarfsgütern mit lof-Zugmaschinen bis 60 km/h bbH und deren Anhängern in solchen Fällen mit der Fahrerlaubnis T durchgeführt werden. Transportaufträge von Bauunternehmen etc. sind jedoch meist gewerblicher Natur. Im Zweifel bei den zuständigen Maschinenringen oder bei uns nachfragen!

Aufpassen bei der Klasse 2

Wer vor dem 01.01.1999 die Klasse 2 erworben hat und sich nicht die Klasse T im Führerschein hat eintragen lassen, riskiert ab dem 50. Lebensjahr "Fahren ohne Fahrerlaubnis" mit Traktoren. Ab dem 50. Lebensjahr ist es notwendig, ein ärztliches und ein augenärztliches Gutachten zu erbringen, um den Führerschein bei der Führerscheinstelle zu verlängern. Alternativ den Führerschein Klasse T eintragen lassen, um nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis zu riskieren. Alle Personen über 50 Jahre ohne Kartenführerschein dürfen keine Fahrzeuge der Klasse T führen, sofern diese nicht eingetragen ist!.

Vorsicht bei der Schlüsselnummer im Führerschein

Aus Platzmangel wird bei der neu erworbenen Klasse B auch S/T im Führerschein mit eingetragen. Sollte in der Spalte 12 die Schlüsselnummer 181 eingetragen sein, gilt hier nur die Klasse S.

Reicht die Klasse 3 für LoF Fahrzeuge?

Traktoren bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse (zG) und einachsigem Anhänger, bis 80 km/h. Zweiachsige Anhänger nur bis 25 km/h.
Traktoren oder SFA über 7,5 t zG ebenfalls max. 32 km/h.

Aber Vorsicht: Ab dem 50. Lebensjahr verfällt der CE79 (Besitzstandregelung Klasse 3), wenn nicht rechtzeitig ein ärztliches Gutachten bei der Zulassungsstelle vorgelegt und der Führerschein verlängert wird. Der CE79 ist kein geeigneter Führerschein für Lof Zwecke!, da die Klasse T hier nicht inkludiert ist.

Vorsicht bei der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis C/CE

Wer nach dem 01.01.1999 den LKW Führerschein beantragt hat und die Klasse C/CE erworben hat, muss alle fünf Jahre selbstständig die Fahrerlaubnis bei der Zulassungsstelle verlängern lassen. Ansonsten ruht die Fahrerlaubnis. Nach Vorlage der ärztlichen Untersuchung und den geforderten Auflagen der Fahrerlaubnisbehörde wird die Fahrerlaubnis neu eingetragen. Die Gültigkeitsdauer findet man auf der Führerscheinrückseite in der Spalte 11 der jeweiligen Klasse.