Auto-Führerschein (Klassen B, BF 17, BE, B96)

Klasse B

Der Auto-Führerschein umfasst Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse. Mindestalter 18 Jahre. Auch Anhänger darf man mit dieser Führerscheinklasse mitführen. Hier gilt: Gesamtzuggewicht max. 3,5 t z.G.

Vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten

Wir helfen Ihnen kompetent und mit viel Spaß, die Fahrerlaubnis B zu erlangen. Alle notwendigen Voraussetzungen und alles, was Sie über den Auto-Führerschein wissen müssen, gehen wir mit Ihnen Punkt für Punkt durch. Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um dieses Thema.

Auto-Führerschein

Begleitetes Fahren mit 17 (bF17)

Neu ist das begleitete Fahren mit 17 (bF17). Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten kann man sich ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag in der Fahrschule anmelden. Wichtig ist das Eintragen einer Begleitperson (bis zu fünf Begleiter sind zulässig) bei der zuständigen Führerscheinstelle.

Voraussetzungen der Begleitperson:

  • mindestens 30 Jahre alt
  • mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B
  • höchstens 1 Punkt in Flensburg bei Antragstellung

Die theoretische Prüfung kann drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Ab dem 18. Geburtstag kann dann der Kartenführerschein abgeholt werden.

Achtung: Die bF17-Bescheinigung gilt nicht im Ausland!

B 197

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 nun auch die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
  • Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.

Besonderheit der Schlüsselzahl B197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen:

  • Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
  • Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
  • Hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und klare Absprache mit der Fahrschule geboten! Sonst könnte es z. B. passieren, dass ein Fahrerlaubnisbewerber unbeabsichtigt die Klasse B-197 und die Klasse BE-78 erhält!

Klasse BE

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B oder B 96 fallenden Kombinationen übersteigen. Ausbildung nur Praxis. zGm. max. 7000 kg

Vorgeschriebene Sonderfahrten:
3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt

Klasse B 96

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4250 kg.

Die Schulung besteht aus drei Teilen:

Theorie: 2,5 Std a 60 min
Praktische Übungen: 3,5 Std a 60 min
Fahren im Realverkehr: 1,0 Std a 60 min

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