Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
Sie sind Unternehmer oder Fahrer im gewerblichen Güterverkehr bzw. in Land- oder Forstwirtschaft mit gewerblichen Fahrten? Dann betrifft auch Sie das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)!
Was ist als Berufskraftfahrer zu tun?
Wer bis zum 10.09.2008 (D-Klassen) bzw. 10.09.2009 (C-Klassen oder BE) noch keinen Führerschein dieser Klassen besaß, muss neben dem Führerschein eine Zusatzqualifikation erwerben.
Dafür gibt es folgende Möglichkeiten
- Berufskraftfahrer-Ausbildung (3 Jahre im Lehrbetrieb)
- Grundqualifikation (kein Unterricht vorgesehen, Prüfung in Theorie und Praxis)
- Beschleunigte Grundqualifikation (3,5 Wochen Vollzeitunterricht, Prüfung in Theorie)
Die Vorbereitung zur Grundqualifikation sowie die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer wird im Rahmen des Aus- und Weiterbildungsangebots des VBZ Mainfranken angeboten. Es handelt sich hierbei lediglich um eine „Qualifikation“, die zum gewerblichen Gütertransport berechtigt aber nicht mit dem Gesellenbrief des Lehrberufes „Berufskraftfahrer“ verwechselt werden darf. Man spricht bei dieser Qualifikation auch vom „EU Berufskraftfahrer“.
Strafen für unberechtigte Fahrten
Fahrten im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr ohne gültige SZ 95 sind mit Strafen von bis zu 5.000 Euro für den Fahrer und bis zu 20.000 Euro für den Unternehmer belegt.