Ausbildung und Weiterbildung

Berufskraftfahrer – Job mit Zukunft!

Sie lieben die Abwechslung, sind vielseitig interessiert, haben gerne mit Menschen zu tun und suchen einen Job, der auch in Zukunft noch gefragt sein wird? Dann werden Sie Berufskraftfahrer und machen Sie Ihr Hobby zum Beruf!

Je nach Ausbildungsbetrieb können Sie im Nah- oder Fernverkehr tätig werden. Entsprechend der Tourenplanung ist es gut möglich, dass Sie für ein oder mehrere Tage unterwegs sein werden. Ob mit dem Truck oder mit dem Bus – aber immer mit Menschen. Soziale Kompetenz wird hier groß geschrieben. Berufskraftfahrer profitieren von einem Beruf mit Zukunft: Waren und Personen müssen schließlich auch in Zukunft transportiert werden.

Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit einer Abschlussprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Praktische Kenntnisse und Fertigkeiten werden im Ausbildungsbetrieb vermittelt, das theoretische Wissen erhalten Sie in der Berufsschule. Während der Ausbildung machen Sie nicht nur Ihren Lkw- oder Busführerschein, sondern erhalten – je nach Ausbildungsbetrieb und Fachrichtung – auch noch weitere Zusatzqualifikationen wie z.B. Sicherheitstraining. Natürlich gehört auch kaufmännisches Grundwissen zum Lehrplan. Nach drei Jahren Ausbildung zum Berufskraftfahrer haben Sie sogar die Möglichkeit, die Karriereleiter noch weiter raufzuklettern. Nach ein paar Jahren im Beruf können Sie sich zum Verkehrstechniker oder zum Industriemeister im Kraftverkehr weiterbilden.

Ausbildungsdauer

3 Jahre (im Betrieb und Berufsschule)

Anforderungen

Sie müssen 17 Jahre alt sein und sollten mindestens einen Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss haben. Für die Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb ist das Mindestalter 18 Jahre.

Aufgaben

Vielseitig. Vom Fahren des LKW oder Bus bis hin zur Routenplanung. Nach der Ausbildung sind Sie ein richtiger Logistikexperte!

Zukunftsaussichten

Super! Europa wächst mehr und mehr zusammen und so wird auch der Güter- und Personenverkehr immer weiter zunehmen. Der Job des Berufskraftfahrers wird immer gefragt sein.


Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Alle fünf Jahre haben Berufskraftfahrer bei der Führerscheinverlängerung fünf Tage Weiterbildung nachzuweisen. Die Inhalte der Weiterbildung müssen Themen aus drei Kenntnisbereichen enthalten.

Diese absolvierte Weiterbildung wird in Form des „Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN)“ gegenüber Kontrollen zum gewerblichen Güterverkehr nachgewiesen. Sie gilt als Nachweis der „Berufskraftfahrerqualifikation“ und löst seit 23.05.2021 die Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.

Alle fünf Jahre sind 5 Weiterbildungen à 7 Stunden zum Erhalt dieses FQN vorgeschrieben. Eine grobe Übersicht über die Inhalte der Weiterbildung gibt folgende Übersicht:

Schulungsthemen

Thema 1 Kenntnisbereiche 1.1, 1.3 (Modul 1) Ecotraining
Thema 2 Kenntnisbereiche 2.1, 2.2 (Modul 2) Sozialvorschriften / digitaler Tacho
Thema 3 Kenntnisbereiche 1.2; 3.1, 3.5 (Modul 3) Fahrsicherheit
Thema 4 Kenntnisbereiche 3.3, 3.4, 3.6, 3.7 (Modul 4) Schnittstelle Fahrer
Thema 5 Kenntnisbereich 1.4 (Modul 5) Ladungssicherung


Es können aber auch je nach Anforderung Themeninhalte beliebig miteinander kombiniert werden. Es sind ein- oder mehrtägige Weiterbildungen bis hin zu einem zusammenhängenden 5–Tages–Block mit 7 Stunden pro Tag möglich. Die Weiterbildung kann auf fünf Jahre verteilt werden (1 Tag / Jahr).

Eine Besonderheit trifft noch auf alle Gefahrgut-Kraftfahrer zu. Wird innerhalb der 5 Jahre-Gültigkeit zum gewerblichen Fahren die ADR-Berechtigung erworben oder verlängert/aufgefrischt, so gilt damit ein Kenntnisbereich bereits als erfüllt! Diese Schulung ADR wird als Kenntnisbereich 3.7 bei Vorlage der neu erworbenen bzw. aktualisierten ADR-Karte für Weiterbildung der Berufskraftfahrer anerkannt.

Seit dem 23.05.2021 wird der Nachweis der Schlüsselzahl 95 nicht mehr auf dem Führerschein eingetragen sondern auf einer separaten Karte, dem sog. Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Von daher ist es den Führerscheinstellen nicht mehr möglich einen vorläufigen Führerschein mit der SZ 95 auszustellen. Der FQN wird direkt beim KBA beantragt und dauert i.d.R. 10 Werktage. Deswegen gilt künftig: Rechtzeitig an die Verlängerung der SZ 95 denken um ansonsten womöglich ungeplanten Urlaub zu verbringen.

Liegt bei einer Führerscheinverlängerung kein Weiterbildungsnachweis vor, bleibt die Fahrerlaubnis in vollem Umfang erhalten. Lediglich die Berechtigung zum gewerblichen Güterverkehr entfällt.

Wir als zertifiziertes Weiterbildungsunternehmen pflegen die absolvierte Weiterbildung direkt im „Berufskraftfahrer-Qualifikations-Register“ (BQR) des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) ein. Die Behörde fragt die Vollständigkeit der 35 Stunden Weiterbildung bei Antragstellung des FQN dann direkt ab. Damit können auch keine Nachweise/Bescheinigungen beim Kraftfahrer verloren gehen. Eine persönliche Abfrage kann selbstverständlich direkt beim KBA ebenfalls erfolgen (siehe Hinweise des KBA).

Die Weiterbildung kann bei der VBZ Mainfranken GmbH in Unterpleichfeld oder einer anderen anerkannten Ausbildungsstätte erfolgen. Es ist zulässig, die verschiedenen Themen bei unterschiedlichen Anbietern zu absolvieren.