
Der Auto-Führerschein umfasst Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der alten Klasse 3). Die Anhängelast ist gegenüber Klasse 3 erheblich eingeschränkt worden.
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Rechenbeispiel für den PKW-Führerschein [PDF zum Download]
Neu ist das begleitete Fahren mit 17 (bF17). Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten kann man sich ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag in der Fahrschule anmelden. Wichtig ist das Eintragen einer Begleitperson (bis zu fünf Begleiter sind zulässig) bei der zuständigen Führerscheinstelle.
Voraussetzungen der Begleitperson:
Die theoretische Prüfung kann drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Nach dem 18. Geburtstag kann dann der Kartenführerschein abgeholt werden.
Achtung: Die bF17-Bescheinigung gilt nicht im Ausland!
Kirchstraße 10
97294 Unterpleichfeld
Telefon: 0 93 67 / 98 204 24
Telefax: 0 93 67 / 98 204 25
E-Mail: info@vbz-mainfranken.de
Mo. bis Fr. 9:00 – 18:00 Uhr
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
Berufskraftfahrer-Ausbildung
Beschleunigte Grundqualifikation
Berufskraftfahrer-Weiterbildung
LKW-Fahrschule
LKW-Führerschein
Bus-Führerschein
ADR Basiskurs
ADR / Gefahrgut
Gabelstapler-Ausbildung
Fahrschule Würzburg
Ausbildung Gefahrgutbeauftragter Straße
© 2009 Verkehrsbildungszentrum Mainfranken GmbH. Die VBZ Mainfranken ist für den Inhalt externer Links nicht verantwortlich.