Personen, die zur Verbringung, Empfangnahme, Überlassung von explosionsgefährlichen Stoffen bestellt sind (verantwortliche Personen im Sinne des § 19 SprengG).
Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe bestellt sind, sind "verantwortliche Personen" im Sinne des § 19 Sprengstoffgesetztes (SprengG). Diese Personen dürfen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein besitzen (§ 20 (1,2) SprengG). Für die Erteilung des Befähigungsscheins ist u.a. § 9 SprengG "Fachkunde" maßgeblich. Den Nachweis der Fachkunde erbringen sie mit der erfolgreichen Teilnahme an einem staatlich anerkannten Fachkundelehrgang gem. § 32 (3) der 1. SprengV für die beabsichtigte Tätigkeit.
5 Unterrichtseinheiten plus Prüfung.
Inkl. Lernmittel und Prüfungsgebühren
Bei dem 5-stündigen "Sonderlehrgang/Wiederholungslehrgang" plus Prüfung nach § 32 (3) 1. VO zum SprengG wird von der zuständigen Behörde eine Prüfung abgenommen. Bei Bestehen der Prüfung wird vom Lehrgangsveranstalter ein Zeugnis ausgestellt, um damit bei der Behörde den Befähigungsschein zu beantragen. Vor Ablauf von 5 Jahren muss der Teilnehmer an einem Wiederholungslehrgang teilnehmen; hierbei ist lediglich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen, aber keine Prüfung mehr erforderlich.
5 Jahre; es muss einmal im Jahr ein Transport durchgeführt werden.
Fahrer/innen von kennzeichnungspflichtigen Klasse-1-Transporten brauchen zusätzlich zum Befähigungsschein den Aufbaukurs Klasse 1 im Rahmen der Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2.1.4 ADR.
Kirchstraße 10
97294 Unterpleichfeld
Telefon: 0 93 67 / 98 204 24
Telefax: 0 93 67 / 98 204 25
E-Mail: info@vbz-mainfranken.de
Mo. bis Fr. 9:00 – 18:00 Uhr
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
Berufskraftfahrer-Ausbildung
Beschleunigte Grundqualifikation
Berufskraftfahrer-Weiterbildung
LKW-Fahrschule
LKW-Führerschein
Bus-Führerschein
ADR Basiskurs
ADR / Gefahrgut
Gabelstapler-Ausbildung
Fahrschule Würzburg
Ausbildung Gefahrgutbeauftragter Straße
© 2009 Verkehrsbildungszentrum Mainfranken GmbH. Die VBZ Mainfranken ist für den Inhalt externer Links nicht verantwortlich.