In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich etwa 158 Millionen Tonnen gefährlicher Güter mit Straßenfahrzeugen befördert. Dies erfordert eine Reglementierung durch die Vorschriften des ADR und der GGVSEB.
Alle an der Gefahrgut-Beförderung Beteiligten (z.B. Absender, Verlader, Beförderer und Fahrer) tragen eine hohe Verantwortung.
Welche Pflichten und Verantwortlichkeiten der Einzelne hat, ist in der GGVSEB und dem ADR festgelegt. Bei Nichtbeachten dieser Transportvorschriften ist zum Teil mit empfindlichen Geldbußen oder Strafen zu rechnen.
Wer also Gefahrgut transportieren will, benötigt dafür eine Gefahrgut-Ausbildung bzw. den ADR Schein. Für Stück- und Schüttgut genügt der Gefahrgutschein Basis; für Flüssigkeiten in Tanks der Gefahrgutschein Basis und Tank. Für andere Gefahrgüter (z.B. Explosivstoffe) jeweils die entsprechenden ADR Kurse. Alle fünf Jahre benötigt man die ADR Fortbildung ansonsten verliert der Gefahrgutschein seine Gültigkeit.
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